Dringliche Interpellation Bienz: Erschliessung Meiersmatt-Wiese
7. März 2023 – Dringliche Interpellation Viktor Bienz «Meiersmatt-Wiese, Erschliessung und Respektierung des Volkswillens»
Im Jahr 2005 wollte die Gemeinde Kriens ihre Grundstücke hinter der Schulanlage Meiersmatt an ein Generalunternehmen verkaufen. Die Stimmberechtigten lehnten den Verkauf an der Urne ab. Im Jahr 2009 nahmen die Krienser Stimmberechtigten die Initiative «Wiese bleibt Wiese» an, womit die gesamte Meiersmattwiese, also die der Gemeinde gehörenden und die einer Erbengemeinschaft gehörenden Grundstücke in die Landwirtschaftszone umgezont werden mussten. Um Enteignungsforderungen zu verhindern, stimmte das Krienser Stimmvolk im Jahr 2011 dem Gegenvorschlag des Einwohnerrats zu, welcher dazu führte, dass die gemeindeeigenen Grundstücke der Meiersmattwiese in die Zone für öffentliche Zwecke umgezont wurden, währenddem die im privaten Eigentum befindlichen Grundstücke in der Wohnzone bleiben und damit auch überbaut werden konnten. Im Januar 2023 wurde nun ein Gestaltungsplan für die Ueberbauung des sich im privaten Eigentum befindlichen Grundstücks aufgelegt. Gleichzeitig wurde ein Baugesuch für eine Erschliessungsstrasse, welche teilweise über das gemeindeeigene Grundstück führt, aufgelegt.
Einwohnerrat Viktor Bienz vertritt die Ansicht, dass dies der geltenden Zonenordnung widerspreche. Er hat deshalb zusammen mit weiteren Einwohnerräten von Die Mitte / Die Junge Mitte Kriens eine dringliche Interpellation eingereicht. Er will vom Stadtrat unter anderem wissen, ob der Bau der Erschliessungsstrasse über das gemeindeeigene Grundstück mit der geltenden Zonenordnung vereinbar sei bzw. ob die Erschliessungsstrasse eigentlich vollständig auf dem privaten Grundstück zu liegen kommen müsse.
Weil die Interpellation dringlich eingegeben wurde, wird der Einwohnerrat bereits an seiner Sitzung vom 9. März 2023 über die Dringlichkeit befinden müssen. Sollte der Einwohnerrat die Dringlichkeit bejahen, dann muss der Stadtrat die Interpellation sofort beantworten.
Die dringliche Interpellation ist unter folgendem Link zu finden: Dringliche Interpellation Bienz Nr. 162-2023.pdf